Direkt zum Inhalt

Direkt zur Navigation

Managementweiterbildung, Fortbildung, Schulung und Training für Führungskräfte und Mitarbeiter

Warenkorb 0 Artikel

Registrierung

Training aktuell
Schrift:  

Handelsrechtsreformgesetz: Zu den Auswirkungen für Trainer

Durch das Handelsrechtsreformgesetz zum 1. Juli 1998 ist der gesetzliche Kaufmannsbegriff geändert worden. Jetzt ist jeder Gewerbetreibende, der mit seinem Geschäft einen kaufmännischen Umfang erreicht, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Da bei Dienstleistungsbetrieben teilweise schon 60.000 Mark Jahresumsatz als kaufmännisch gelten, sind auch viele Trainingsanbieter betroffen. Training aktuell fragte den Bremer Rechtsanwalt Hans Olbert nach den Auswirkungen.

Ist die Änderung des Handelsgesetzes für Trainer wichtig?

'Sie ist wichtig für alle Trainer, die selbständig sind und einen gewerblichen Betrieb unterhalten, die zum Beispiel ein Institut oder eine Ausbildungsstätte betreiben, die Workshops, Reisen, Outdoor-Trainings u.ä. organisieren. Sobald diese Aktivitäten die Grenzen eines Kleinbetriebes überschreiten, also, wie das Gesetz sagt, einen kaufmännsichen Umfang erreichen, sind die Trainer nach der neuen Rechtslage automatisch Kaufleute.
Nicht betroffen sind indes Trainer, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann kommt es lediglich darauf an, ob ihr Arbeitgeber mit seinem Gewerbe einen kaufmännischen Umfang erreicht. Ohne Bedeutung ist die Gesetzesänderung auch für diejenigen, die sich darauf beschränken, ihre Dienstleistungen Bildungsträgern anzubieten und keine eigene gewerbliche Organisation unterhalten. Diese Trainer gelten nicht als Gewerbetreibende, sondern als Freiberufler und sind damit keine Kaufleute im Sinne des Gesetzes.'

Wann hat man mit seinem Gewerbe einen kaufmännischen Umfang erreicht?

'Diese Frage läßt sich leider nicht klar beantworten. In Zweifelsfällen erstellt die örtliche Industrie- und Handelskammer ein Gutachten. Diese Begutachtungen fallen allerdings recht unterschiedlich aus. Zum Teil wird bei einem Jahresumsatz von 120.000 bis 150.000 Mark ein kaufmännischer Umfang angenommen. Bei Dienstleistungsbetrieben gelten aber teilweise auch schon 60.000 Mark Jahresumsatz als kaufmännisch. Andere Kammern wiederum berücksichtigen, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden, ob Räume angemietet sind oder ob ein regelmäßiger Bürobetrieb unterhalten wird. Aber auch in diesen Punkten gibt es keine einheitlichen Grenzwerte.

Was bedeutet es, wenn man Kaufmann ist?

'Kaufleute sind wesentlich weniger gegen Übervorteilung geschützt als Privatleute. Sie müssen daher viel stärker als Endverbraucher darauf achten, sich im Rechtsverkehr richtig zu verhalten. Beispiel: Enthält ein Endverbraucher ein Angebot und schweigt darauf, so gilt das als Ablehnung. Ein Vertrag kommt nicht zustande. Erhält ein Kaufmann jedoch ein Angebot von einem anderen Kaufmann, mit dem er in ständiger Geschäftsverbindung steht, und schweigt daraufhin, so gilt sein Schweigen als Zustimmung, der Vertrag ist geschlossen. Zweites Beispiel: Bezieht ein Kaufmann Ware, so muß er sie unverzüglich prüfen und eventuelle Mängel anzeigen. Sonst gilt die Ware als genehmigt, er muß sie behalten, selbst wenn sie mangelhaft ist. Bedenkt man, daß ein Endverbraucher dazu sechs Monate Zeit hat und daß er bei Abzahlungskäufen sogar eine Woche lang den Vertrag widerrufen kann, so sieht man deutlich, daß Kaufleute dem rauhen Wind des Geschäftslebens wesentlich stärker ausgesetzt sind als private Verbraucher.'

Was kann der Trainer denn nun tun?

'Wie jedem Problem sollte man auch diesem klar ins Auge sehen. Wenn man feststellt, daß sich der Geschäftsbetrieb den genannten kaufmännsichen Dimensionen nähert, sollte man sich rechtzeitig sachkundig machen, welche Regeln zu beachten sind und wie ein kaufmännischer Betrieb zu führen ist. Machbar ist das. Schließlich gibt es eine große Zahl kaufmännischer Betriebe, die nicht nur ihre rechtlichen Probleme bewältigen, sondern dabei auch noch gute Geschäfte machen. Im übrigen ist man verpflichtet, sich als Kaufmann in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen zu lassen.'

• Zum Handelsrechtsreformgesetz hält Hans Olbert am 12. Februar 1999 ein Seminar in Köln. (nbu)

Training aktuell, Heft 12/98 vom 07.12.1998 (3958 Zeichen)

BTC unter Tel.: 06103-20 44 00. Weitere Rechtsfragen klärt er in einem Workshop vom 25. bis 27. Januar 1999 in Berlin (S. 12).

Weitere Informationen zum Thema auf managerSeminare.de
ANZEIGE
  

Themendossier: Trainingstools im Praxistest, Teil 5

Die Training aktuell-Redaktion nimmt einmal im Monat neue Trainingstools kritisch unter die Lupe: Software, Methodensets, Spiele & Co. werden auf ihren praktischen Nutzen hin getestet und bewertet....

mehr...
Zu allen Themendossiers...

Unsere Bestseller als e-Books

managerSeminare bietet seine Bestseller auch in preisgünstiger digitaler Form an. Die Vorteile der eBooks: Sie können die eBooks direkt online bezahlen und herunterladen, am Bildschirm lesen und bearbeiten, wichtige Passagen ausdrucken und Texte nach Fachbegriffen durchsuchen. 

Zu den eBooks...

NEU: unser Frühjahrsprogramm

Neuerscheinungen, Bestseller für Trainer, Berater und Coachs mit Leseproben, Filmtrailer, Diashows und weiteren spannenden Inhalten. Stöbern Sie direkt am Bildschirm.

Verlagsprogramm lesen...

Trainingsverträge, Mustervorlagen und Checklisten

Verbindliche Verträge sind auch in der Weiterbildung unerlässlich, doch die Vertragsgestaltung erweist sich oft als schwierig. Welche Punkte müssen vertraglich geregelt werden? Wie werden rechtlich abgesicherte Vertragstexte formuliert? managerSeminare hilft und gibt praktische Tipps rund um das Thema Weiterbildungsrecht.

Mehr zum Thema Weiterbildungsrecht...

Der Weiterbildungsmarkt im Test

Welche Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Weiterbildungsbranche? Wie sieht der Markt für e-Learning-Produkte aus? Wer führt Trainings zu neuen Trendthemen durch? managerSeminare will zu mehr Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt beitragen und untersucht für Sie regelmäßig das oft unübersichtliche Angebot.  

Zu den Marktübersichten...

Themenspecials

MBA
Der Master of Business Administration, kurz MBA, ist ein Aufbaustudium, das in den letzten Jahren weltweit stark an Bedeutung gewonnen hat. Wer mit dem MBA Karriere machen will, findet hier Infos zu Programmen und Anbietern.
mehr...

Train-the-Trainer
Für Trainer heißt es: ständig an ihren Kompetenzen feilen und ihren persönlichen Werkzeugkoffer up to date halten, damit die Erwartungen ihrer Auftraggeber erfüllt werden. Nähere Infos dazu wie man sich aus- und fortbilden kann, finden Sie auf dieser Seite.
mehr...

Change-Management
Das Thema Change-Management ist heute quer durch die Führungsetagen Business-as-usual. Welche Angebote Ihnen helfen im reißenden Strom der Veränderung nicht unterzugehen, finden Sie auf dieser Seite.
mehr...

Ausgefallene Tagungsorte
Tagen an einem außergewöhnlichen Ort - das können auch Sie! Das Special 'Ausgefallene Tagungsorte' stellt Ihnen verschiedene Destinationen vor, in denen Sie Ihre Veranstaltung zu etwas ganz besonderem machen können.
mehr...

© 2012, managerSeminare Verlags GmbH, Endenicher Str. 41, D-53115 Bonn