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Ein Jahr AGG: Viel Lärm um Nichts

Immense Beachtung hat das AGG bei seiner Entstehung erfahren. Zum einjährigen Jubiläum hat sich die Aufregung gelegt, wie ein Blick in die HR-Praxis zeigt. Training aktuell mit einem Bericht über die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG).

Zum 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft - und löste unter den Personalverantwortlichen eine Welle der Entrüstung aus. Die HR-Abteilung werde zur puren Dokumentationsstelle fürchteten die einen. Die anderen sahen eine Klagewelle vermeintlich benachteiligter Bewerber auf die Unternehmen zurollen.

'Das Thema ist durch'

Ein Jahr später hat sich die Aufregung gelegt. Das Antidiskriminierungsgesetz ist Alltag geworden in deutschen Unternehmen - und sorgt kaum noch für Beunruhigung. 'Das Thema ist durch', bestätigt Stefanie Riewoldt von der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP). Im Jahr 2005 bot die DGFP die ersten AGG-Kurse an - mit großem Erfolg: 150 Teilnehmer ließen sich in 12 Seminaren über die neuen Richtlinien informieren. Im Jahr des Inkrafttretens stieg die Zahl deutlich an: 2006 kamen 270 Personalverantwortliche und Führungskräfte in 18 AGG-Kurse der DGFP. Dann brach die Nachfrage ein. 'In diesem Jahr haben wir bislang 12 Veranstaltungen angeboten, davon aber nur zwei durchgeführt', berichtet Riewoldt. Ihre Erklärung: 'Gesetzesänderungen bringen am Anfang eine große Unsicherheit mit sich. Doch mittlerweile haben die Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergriffen, ihre Mitarbeiter geschult und informiert.'

In der Praxis hat sich wenig geändert

In der Praxis der HR-Arbeit hat sich wenig getan. Vor allem internationale Konzerne waren bereits auf die Anforderungen der Antidiskriminierung eingestellt - schließlich wurde mit dem AGG eine EU-Richtlinie umgesetzt. 'In den Personalentwicklungs- und Steuerungsinstrumenten unseres Unternehmens hat sich wenig geändert', bestätigt beispielsweise Tim Ackermann von Microsoft. Der Senior Recuitment Manager erklärt: 'Bei uns kamen lediglich ein paar zusätzliche Details bezüglich Dokumentation und Schulung dazu.'

65 Prozent der KMU haben keine Beschwerdestelle eingerichtet

Große Umwälzungen gab es auch bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht. Die meisten haben sich zuvor nur wenig Kopfzerbrechen um das Thema Gleichbehandlung gemacht - und gehen das Thema auch nach dem Inkrafttreten des AGG gelassen an. 2006 hat das deutsche Instituts für kleine und und mittelständische Unternehmen aus Berlin 206 Betriebe in Sachen AGG befragt. Das erstaunliche Ergebnis: Nur 18 Prozent der Unternehmen hatten zum Befragungszeitpunkt Seminarbesuche vorgesehen und nur 19 Prozent wollten zukünftig ihren Bewerbungsprozess dokumentierten. Die Studie, die im Herbst 2007 im Handel erscheinen wird, hat auch zu Tage gebracht, dass sogar 65 Prozent der Unternehmen darauf verzichtet haben, eine Beschwerdestelle einzurichten - obwohl diese seit dem 1. August 2006 verpflichtend ist.

Bei Stellenausschreibungen sind die Firmen vorsichtig

Eingebrannt hat sich in das Bewusstsein der Personaler hingegen eins: Stellenausschreibungen à la 'junge Sekretärin gesucht' sind gefährlich - weil Bewerber, die sich von dieser Formulierung nicht angesprochen fühlen, wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen können. Eine Prozesslawine hatten die Unternehmen befürchtet. Ihr Albtraum: Bewerber könnten wegen einer vermeintlichen Diskriminierung den Kadi bemühen und dann eine Entschädigung von mehreren Monatsgehältern einstreichen. Sogar so genannte AGG-Hopper wurden befürchtet, die die Klagen gegen Unternehmen zum eigentlichen Broterwerb machen.

AGG-Klagen sind selten

Doch die Horrorszenarien erwiesen sich als übertrieben: 'Diejenigen, die das Gesetz ausnutzen wollten, haben festgestellt, dass das gar nicht so einfach ist', erklärt Michael Eckert, Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins. 'Schließlich besteht immer ein gewisses Prozessrisiko.' Durch die Medien ging der Fall der Lufthansa-Piloten, die auch nach ihrem 60. Geburtstag abheben wollten und den Dienst am Boden als Diskriminierung ansahen. Trotz des großen Interesses, den dieser Fall auslöste, zeigt eine Umfrage unter den Gerichten - wie Eckert berichtet - , dass Fälle mit AGG-Berührung bisher die Ausnahme sind. Der Anwalt räumt zwar ein, dass die Zahl der Prozesse wahrscheinlich leicht steigen wird. Doch 'eine Klagewelle wird es nicht geben', ist der Rechtsanwalt aus Heidelberg überzeugt.

Großer Vorteil: Firmen denken über Chancengleicheit nach

Ältere Arbeitnehmer, muslimische Frauen oder Jugendliche mit Migrationshintergrund - haben sie dank AGG nun eine größere Chance, an einen Job zu kommen? Nein, meint Rechtsanwalt Michael Eckert: 'Arbeitgeber, die bestimmte Personengruppen benachteiligen wollen, können dies nach wie vor tun. Sie dürfen sich nur nicht dabei erwischen lassen.'

Trotzdem hat das Gesetz einen großen Vorteil: Es hat die Unternehmen dazu gezwungen, den Umgang mit ihren Mitarbeitern zu überdenken. Martina Perreng, Referatsleiterin Individualrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, erklärt: 'Der Hauptgewinn des AGG liegt darin, dass in den Unternehmen eine Auseinandersetzung mit dem Thema Benachteiligung in Gang gesetzt worden ist.' (com)

Training aktuell, Heft 08/07 vom 30.07.2007 (5228 Zeichen)

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