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Arbeitsverwaltung fördert Outplacement

Seit dem 1. Januar 2004 fördert die Bundesagentur für Arbeit die Inanspruchnahme von Outplacementberatung. Möglich geworden ist dies durch die Umsetzung der so genannten Hartz III-Gesetze. Demnach sind Transferzuschüsse jetzt eine Pflichtleistung der Arbeitsverwaltung, auf die Arbeitnehmer Rechtsanspruch haben. Konkret kann den Unternehmen die Hälfte der Kosten von Transfermaßnahmen - maximal aber 2.500 Euro pro Arbeitnehmer - erstattet werden. Als Transfermaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die der Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt dienen, also auch Outplacementberatungen.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 07/04, Juli 2004
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