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Brauchen wir ein Gesetz für Lohngerechtigkeit?

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will gegen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vorgehen. Bis Ende 2016 soll ein 'Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern'kommen. Ihr Plan spaltet die Gemüter.

PRO
Ein großer Schritt nach vorne
Frauen müssen für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden – das ist geltendes Recht in Deutschland. Doch die Realität sieht anders aus. Frauen haben hierzulande im Schnitt 21 Prozent weniger in der Lohntüte als ihre Kollegen. Zum Teil liegt das an der Bezahlung in den Betrieben. Entdeckt eine Frau zufällig, dass sie weniger auf dem Lohnzettel hat als ihr Kollege, muss sie für Equal Pay ihr gutes Recht gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen – notfalls gerichtlich. Keine Frage, dadurch ist meist auch das Arbeitsverhältnis belastet. Wir wollen, dass sich das ändert. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht.

Weder Gewerkschaften noch Betriebs- und Personalräte unterstellen Unternehmern, Frauen bewusst zu diskriminieren. Fakt ist aber, dass die Lohnlücke deutlich kleiner ist, wo Tarifverträge gelten und Betriebs- und Personalräte über ihre Umsetzung wachen. In solchen Betrieben und Dienststellen erhöhen klare Vorgaben und Gehaltstabellen die Transparenz – und es wird darauf geachtet, dass Geschlechterstereotype keinen Einfluss auf Eingruppierung oder Zusatzstufen haben. Aber nur gut die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet tarifgebunden. Noch weniger haben einen Betriebsrat.

Insbesondere für diese nicht tarifgebundenen Unternehmen brauchen wir ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz. Die Kriterien, nach denen eingruppiert und entlohnt wird, müssen transparent sein. Nur so lässt sich verhindern, dass die Höhe des Gehalts nicht nach Gutsherrenart festgelegt wird, sondern nach Qualifikation und Tätigkeit.

Auch wenn es nicht alle Ursachen der Lohnlücke auf einmal beseitigen kann – das Gesetz wird uns einen großen Schritt weiterbringen. In Unternehmen ab 500 Beschäftigten wäre Entgeltdiskriminierung bald Vergangenheit. Und die geplanten Berichtspflichten zur Frauenförderung werden offenlegen, wo der Aufstieg von Frauen gelingt und welche Schritte noch notwendig sind, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Wir brauchen aber mehr: Es darf nicht den Unternehmen überlassen bleiben, ob sie sich an Recht und Gesetz halten. Die Beschäftigten brauchen einen individuellen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber qua Gesetz. Jede und jeder muss erfahren können, welche Kriterien es gibt. Um diesen Anspruch auch gegen Kritik von Vorgesetzten durchsetzen zu können, müssen die Gewerkschaften mit einem Verbandsklagerecht ein Instrument an die Hand bekommen, damit sie sich besser für die Beschäftigten einsetzen können. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das muss im 21. Jahrhundert endlich möglich sein.
Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

CONTRA: Bitte keine Spiegelfechterei
Mit gutem Grund sind die deutschen Unternehmerinnen vom VdU Partner der Initiative 'Equal Pay Day'. Wir setzen uns seit unserer Gründung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Wirtschaftsleben ein. Dazu gehört selbstverständlich auch der Einsatz gegen jegliche Diskriminierung und für mehr Entgeltgleichheit.

Dass Frauen im statistischen Durchschnitt noch immer rund 22 Prozent weniger Bruttolohn für eine Arbeitsstunde verdienen als Männer, gilt vielen als Beleg für vermeintlich massenhaft ungerechte Bezahlung. Aber das stimmt nicht. Denn in dieser Zahl sind alle Arbeitsentgelte inbegriffen – vom schmalen Stundenlohn im Minijob bis zum soliden Salär in der Chefetage eines Bankhauses – und nach Geschlechtern ausgewertet. Alle wissenschaftlichen Studien sind sich einig: Berufswahl und Branche sind die Hauptursachen der gesamtwirtschaftlichen Lohnlücke. Dazu kommt, dass Frauen noch immer zu wenig in Führungsetagen vertreten sind, viel häufiger in Teilzeit arbeiten und mehr Erwerbsunterbrechungen haben als Männer.

Diesen Befunden mit der Einführung gesetzlich fixierter Entgeltanalyseverfahren und Auskunftsansprüchen begegnen zu wollen, ist Spiegelfechterei. Es schafft neue Bürokratie für die Unternehmen, denn die vorgeschriebenen Verfahren sind umfangreich und arbeitsaufwendig. An der statistischen Lohnlücke werden sie jedoch kaum etwas ändern.

Wir wissen aber, was wir verbessern müssen: Mehr Frauen in MINT-Berufen und in Hochlohnbranchen, mehr Frauen in Führungspositionen sind die wichtigsten Faktoren. Übrigens allesamt Kernforderungen des VdU seit seiner Gründung, weil technikbasierte Berufe gute Verdienstaussichten und Karrierechancen bieten. Sie können gleich doppelt zur Verminderung des Gender Pay Gap beitragen. Dazu weniger Teilzeit und weniger Erwerbsunterbrechungen – damit könnte die statistische Entgeltlücke um mindestens zwei Drittel vermindert werden.

Diese Maßnahmen richten sich an die Politik, an die Unternehmen, aber auch die Frauen selbst: kluge Berufswahl, weitsichtige Erwerbsplanung. Die Politik sollte weiter verbesserte Betreuungsangebote schaffen und für bessere steuerliche Anreize für mehr Erwerbstätigkeit von Frauen sorgen. Die Unternehmen schließlich müssen auch im ureigenen Interesse weibliche Karrieren stärker fördern und mehr Frauen in Führungsverantwortung bringen.
Stephanie Bschorr ist Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU) e.V.
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