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Staatlich geförderte Weiterbildung: Zwischenbericht deckt Mängel auf - und hat Mängel

Was haben die Reformgesetze Hartz I bis III gebracht? Dieser Frage geht ein aktueller Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach - und kommt im Hinblick auf das Instrument Weiterbildung zu einem durchwachsenen Urteil.

Darüber, ob Weiterbildung als arbeitsmarktpolitisches Instrument etwas taugt, muss nicht mehr diskutiert werden: In ihrem Zwischenbericht über die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach Umsetzung der Gesetzte Hartz I bis III, kommt die Bundesregierung unter Betrachtung diverser Studien zu dem Schluss, dass die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderte Weiterbildung durchaus ein erfolgreiches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist. Zum einen führt sie kurzfristig zu einer signifikanten Senkung der Verbleibswahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit. Zum anderen verbessert sie die Beschäftigungschancen auch langfristig.

Allerdings gibt es nach dem derzeitigen Forschungsstand Ausnahmen: So scheint der Erfolg der Weiterbildung nicht zuletzt vom Maßnahmetyp abzuhängen. Teilnehmer von längerfristigen Gruppenmaßnahmen mit Abschluss scheinen es z.B. nach Ablauf der Maßnahme nicht schneller zu schaffen aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen als Nicht-Teilnehmer. Und auch zu späteren Zeitpunkten scheinen längerfristige Kurse die Beschäftigungschancen nicht zu erhöhen. Ganz im Gegensatz zu den drei Maßnahmetypen 'berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungen', 'berufspraktische Weiterbildungen' und 'Weiterbildungen in Übungseinrichtungen'. Allerdings könnten diese Differenzen auf Mängel in der Untersuchungsmethodik zurückzuführen sein. Denn die Wirkung sämtlicher Maßnahmen ist - gleichgültig wie lange diese andauerten - vom Startzeitpunkt an nur 36 Monate beobachtet worden. Eine Vorgehensweise, bei der längerfristige Maßnahmen zwangsläufig ins Hintertreffen geraten müssen.

Der knappe Erhebungszeitraum lässt zudem bislang kein Urteil zu, ob und inwiefern die Hartz-Gesetze die Wirksamkeit der geförderten Weiterbildung verbessern. Das einzige, was sich in dieser Hinsicht bereits jetzt sagen lässt: Die Reform verkürzt die Lock-in-Effekte. Darunter versteht man, dass Arbeitslose, die eine Weiterbildung absolvieren, weniger intensiv nach einer neuen Stelle suchen als Arbeitslose, die an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Verkürzt sich die Dauer der Weiterbildungen - wie im Zuge der Reform geschehen - so stehen die Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt logischerweise rascher wieder zur Verfügung.

Wer’s besonders nötig hat, wird kaum gefördert

Zu einem klareren Urteil kommt der Bericht darüber, wie sich die diversen reformbedingten Neuerungen - etwa Bildungsgutschein und 70-Prozent-Klausel - auf die Arbeit der Arbeitsagenturen und Bildungsträger auswirken. Unterm Strich kommt dabei heraus, dass bestimmte Personengruppen, die Weiterbildung eigentlich besonders nötig hätten, heute seltener in deren Genuss kommen als ehemals - etwa Ältere und weniger qualifizierte Menschen. Der Grund: Diese Personen erhalten von vornherein schlechtere individuelle Eingliederungsprognosen - und daher keinen Bildungsgutschein. Doch selbst wenn dies der Fall ist: Akademiker z.B. kommen mit dem Schein besser klar als Geringqualifizierte, konstatiert der Bericht. Dass das Instrument Bildungsgutschein - ähnlich wie die Klausel, dass nur noch Maßnahmen gefördert werden, in denen es anschließend 70 Prozent der Teilnehmer zu einem Job bringen - die ohnehin am Arbeitsmarkt vorhandene Bestenauslese begünstigt, ruft Kritiker auf den Plan. Der Deutsche Gewerkschaftsbund etwa beklagt in einer Stellungnahme zu dem Bericht das kurzfristige Effizienzdenken der BA, die Weiterbildung immer noch nicht als gesamtgesellschaftlich wichtige Investition betrachte.

Schwierige Zusammenarbeit mit der BA

Die Bildungsträger selbst wiederum leiden darunter, dass der Kontakt zur BA zu wünschen übrig lässt, auch das geht aus dem Bericht hervor. Ein Beispiel: Statt regelmäßige Informationsgespräche anzubieten, veröffentlichen die Agenturen heuer ihre Bildungszielplanung im Internet - orientiert vor allem an den zur Verfügung stehenden Mitteln, am kurzfristigen Bedarf einzelner Branchen oder Betriebe und des lokalen Arbeitsmarktes, kaum jedoch an langfristigen Tendenzen. Die Bildungszielplanung wird im Jahresverlauf oft überarbeitet, worauf insbesondere kleinere Anbieter kaum reagieren können. Folge: Immer mehr Maßnahmen kommen nicht zu Stande, die Agenturen müssen nachsteuern. Auch die 70-Prozent-Regel hat sich bislang - selbst aus Sicht der Agenturmitarbeiter - in der Realität als unpraktikabel erwiesen. In puncto Qualitätsgewährleistung sieht es ähnlich trist aus. Jedenfalls aus Sicht der Anbieter. Dem Bericht zufolge konstatieren diese einen Qualitätsverlust durch Verkürzung der Kurse und notwendige Kostensenkungen. Auch die jüngst einberufenen Zertifizierungsstellen werden höchst skeptisch betrachtet. Die BA dagegen ist frohen Mutes in Sachen Qualitätssicherung und tüftelt derzeit an einer neuen Internetlösung, über die Kursteilnehmer selbst ein Urteil über die Qualität der von ihnen besuchten Maßnahmen abgeben können. Der Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt steht im Internet als PDF-Datei zum kostenlosen Download im Internet bereit. (jum)

managerSeminare, Heft 99 vom 19.05.2006 (5315 Zeichen)

www.netzwerk-weiterbildung.info/news_arbeitsmarktpolitik.php3



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