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Niedersachsen soll Mediationsgesetz erhalten

Normative Initiative

Die Fraktionen der CDU und FDP haben in Niedersachsen einen Entwurf für ein neues Mediationsgesetz vorgelegt. Der Anstoß zu der Initiative kam aus der Mediatorenszene selbst, die maßgeblichen Verbände äußern sich in vielen Punkten zufrieden mit dem Papier. Aber in mancherlei Hinsicht gibt es auch harsche Kritik.

Im Frühjahr erlaubte sich der Osnabrücker Mediator und Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann einen Spaß mit den Lesern seines Mediations-Blogs. Brinkmann behauptete auf seiner Internetseite ADR-Blog am 1. April 2007, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin ein neues Mediationsgesetz für Deutschland vorgestellt habe. Die Meldung war ein Aprilscherz. Aber vollkommen absurd war sie nicht. Denn zumindest im Land Niedersachsen wurde nicht viel später von den Fraktionen der CDU und FDP der Entwurf für ein „Niedersächsisches Mediations- und Gütestellengesetz“ eingereicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Mediationsverbände die gesetzgeberische Initiative nun bewertet – unter anderen der Bundesverband Mediation (BM), der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA), die Centrale für Mediation (CfM) und die Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft (DGWM).
Die Mediatoren-Bündnisse begrüßen das Gesetz insofern, als sie sich davon eine Stärkung und (durch verbindliche Standards) auch qualitative Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung erhoffen. In mehreren Punkten äußern sie sich denn auch durchaus zufrieden mit der Vorlage. Positiv hervorgehoben werden etwa die Definition des Mediationsbegriffes im Gesetz sowie die Tatsache, dass der Entwurf eine Fortbildungspflicht für Mediatoren enthält. „Zu Recht geht der Entwurf davon aus, dass die Tätigkeit als Mediator den Erwerb professioneller Grundhaltungen und Fachkompetenzen voraussetzt, die in aller Regel im Rahmen eines Studiums bzw. einer beruflichen Ausbildung nicht erworben werden und deshalb eine spezifische Mediationsausbildung erforderlich machen“, lobt etwa Professor Dr. Thomas Trenczek, der als Landesvorsitzender des niedersächsischen Mediationsfachverbandes Konsens zu jenen gehört, die die Gesetzesinitiative angeregt haben.

Hauptkritik: Regionale Zergliederung und ungerechtfertigte Juristen-Bevorzugung

Indes gibt es auch Kritik am Gesetzentwurf. Nicht alle sehen es wie Thomas Trenczek, der sich angesichts dessen, dass ein bundesweites Mediationsgesetz in weiter Ferne liegt, über gesetzliche Regelungen auf Landesebene freuen kann. Vielen Branchenvertretern ist ein solcher Föderalismus ein Dorn im Auge. „Die Zergliederung ist langfristig gesehen die allerschlechteste Lösung“, rügt z.B. Anita von Hertel, die als Vorsitzende der „Fördergemeinschaft Mediation DACH Deutschland, Austria, Schweiz“ eine gesamtdeutsche und internationale Regelung für unabdingbar hält.
Von Hertel und andere Kritiker stoßen sich zudem enorm daran, dass das Gesetz bloß 120 Stunden Ausbildung für Mediatoren vorsieht, plus 30 Stunden Reflexion und Supervision. Fachverbände wie der BM oder BMWA fordern selbst z.B. mindestens 200 Stunden. Über 370 Stunden sieht gar das österreichische Mediationsgesetz als zwingend vor. „Und in Österreich hat sich mittlerweile sogar gezeigt, dass selbst dies nicht ausreichend ist“, betont von Hertel. Die Mediatorin hat allerdings auch eine Erklärung dafür, woher die niedrige Stundenzahl kommt. Das Gesetz nämlich sei allzu stark auf die gerichtsnahe Mediation gemünzt, wie sie von Richtern in Niedersachsen praktiziert wird. Diese jedoch sei mit der Mediation wie sie freie Mediatoren betreiben nicht gleichzusetzen. „Sie ist einem gerichtlichen Vergleich nahe. Und je näher die Mediation dem gerichtlichen Vergleich ist, desto weniger klassische Mediationskompetenzen braucht es, um sie durchzuführen“, so von Hertel. Freie Mediatoren stünden im Gegensatz zu den Richtern vor ganz anderen Problemen. „Beispielsweise vor der Schwierigkeit, die zweite Partei überhaupt erst an den Verhandlungstisch zu bringen. Freie Mediatoren müssen aus Konfliktfällen erst einmal Mediationsfälle machen“, so die Streitschlichterin.
Weiterer Stein des Anstoßes: Der Gesetzentwurf sieht eine Begünstigung von Juristen vor. Volljuristen sollen sich 40 Zeitstunden ihrer juristischen Vorbildung auf die Mediationsausbildung anrechnen lassen können. „Der Gesetzentwurf geht geradezu ungeniert von einem offenbar als natürlich angesehenen Qualifizierungsvorsprung und einer natürlichen Mediatorneignung juristischer Vermittler aus“, so Konsens-Verbandschef Trenczek. Auch BM, BMWA und Co. sprechen von einer „unsachgemäßen Privilegierung“. Denn Angehörige anderer Berufsgruppen aus dem psychosozialen und psychologischen Bereich brächten ebenso Kompetenzen mit, die für den Mediationsprozess unerlässlich seien. Unverständlich sei demnach, wieso diese sich nicht auch ihre Vorkenntnisse anrechnen lassen könnten.
Es gibt also einiges nachzubessern, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Dass es Realität wird, auch wenn sich das politische Gefüge im niedersächsischen Landtag nach den Wahlen Ende Januar 2008 ändern sollte, hält zumindest Thomas Trenczek für sehr wahrscheinlich. „Die Wichtigkeit wird nämlich quer durch alle Parteien anerkannt“, meint der Professor. (jum)

managerSeminare, Heft 119 vom 25.01.2008 (5284 Zeichen)



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