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Contra Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Blitzumfrage unter Personalern

In der durch die Bespitzelungsaffäre bei Lidl ausgelösten hitzigen Diskussion über Mitarbeiterüberwachung bewahren die Personalmanager einen kühlen Kopf. Während Gewerkschaften und Politiker – allen voran Verbraucherschutz-Minister Horst Seehofer – ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fordern, halten vier von fünf Personalern solch eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig. Fast zwei Drittel räumen zwar ein, dass allein schon aufgrund neuer technischer Möglichkeiten Mitarbeiter in deutschen Unternehmen heute stärker überwacht werden als vor zehn Jahren. Gleichzeitig weisen sie aber unisono darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen um unrühmliche Ausnahmen handle, die nicht verallgemeinert werden sollten. Von den schwarzen Schafen gelte es sich klar zu distanzieren. An der Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP), Düsseldorf, haben sich 128 Personalmanager beteiligt.

Die Forderungen nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kochen in den vergangenen Jahren immer wieder hoch. Das Hauptargument der Befürworter eines solchen Gesetzes, die gewachsenen Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, lassen die Kritiker nicht gelten. „Die Arbeitnehmer sind durch das Bundesdatenschutzgesetz ausreichend geschützt“, sagt Dr. Sascha Armutat, Leiter des Referats Arbeitskreise bei der DGFP. Tatsächlich ist eine Mitarbeiterüberwachung, wie sie der Discounter Lidl praktiziert hat, durch das Bundesdatenschutzgesetz rechtlich ausgeschlossen. Der Ansatz muss laut Armutat daher ein anderer sein: „Es geht um die Verantwortung der Entscheider, die technischen Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung aus ethischen Gründen nicht auszuschöpfen. Ein ethisches Bewusstsein lässt sich nicht per Gesetz verordnen.“ (ama)

managerSeminare, Heft 124 vom 20.06.2008 (1765 Zeichen)



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