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Persolog muss Namensrechte abgeben

BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat Ende Januar 2010 entschieden: Die Persolog GmbH aus Remchingen muss die Rechte an den Markennamen DISG und DISG-Training an das Unternehmen Inscape Publishing aus Minneapolis übertragen. Das US-Unternehmen hatte ein gerichtliches Verfahren gegen das deutsche Unternehmen angestrengt, weil der deutsche Markenname DISG zu nah am von ihm selbst genutzten Markennamen DiSC sei, womit Verwechslungsgefahr bestehe. Dies erkannte der BGH nun an.

Beide Kürzel gehen auf ein Persönlichkeitsmodell und ein Persönlichkeitstestinventar des im Herbst 2009 verstorbenen US-Professors John Geier zurück. Die Abkürzungen DISG bzw. DiSC stehen für die in den Modellen und Tests auftauchenden Grundverhaltenstendenzen dominant, initiativ, stetig, gewissenhaft (bzw. dominance, influence, steadiness, conscientiousness). Geier hatte sein ursprüngliches Persönlichkeitsprofil 1984 an Inscape Publishing (damals noch Carlson Learning Company) verkauft. Dieses vermarktete das Instrumentarium in Deutschland unter anderem über einen  Lizenznehmer, der die Namen DISG und DISG-Training 1992 ins deutsche Markenregister eintragen ließ. Nachfolgeorganisation des ehemaligen Lizenznehmers ist die Persolog GmbH, die sich nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu Inscape im Jahr 2003 die Namensrechte übertragen ließ. Persolog entwickelte das DISG-Modell und Testinventarium unter Mitwirkung Professor Geiers fortan stetig weiter – so wie auch Inscape die von ihm vermarkteten DiSC-Produkte weiterentwickelte. Daraus entstanden immer wieder Irritationen, denn dass hinter DiSC und DISG keine identischen Produkte stecken, obgleich sie einen gemeinsamen Ursprung haben, erschloss sich Kunden oft nur schwer. Dass der BGH nun hinsichtlich der Markennamensrechte zugunsten von Inscape Publishing entschied, hängt offenbar damit zusammen, dass in den USA die erste Nutzung eines Markennamens über die Eigentümerschaft entscheidet, nicht jedoch die Eintragung in ein Markenregister. Das zumindest gibt Persolog selbst zur Urteilsbegründung an. Das Originalurteil lag managerSeminare zum Zeitpunkt der Recherche (Ende Januar 2010) allerdings noch nicht vor, der BGH wird es erst in einigen Wochen veröffentlichen. Trainern, die an der Persolog-Akademie ausgebildet worden sind, und die die Tools einsetzen, empfiehlt Persolog, in ihrer schriftlichen Kommunikation den neuen Markennamen 'persolog Persönlichkeits-Modell' zu nutzen, auf den das Unternehmen bereits im Frühjahr 2008 umgestellt hatte, nachdem zwei gerichtliche Instanzen bereits zugunsten von Inscape geurteilt hatten. (jum)

managerSeminare, Heft 144 vom 19.02.2010 (2587 Zeichen)

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