Lizenzvertrag über ein Trainingskonzept mit Einzelvergütung


Wenn Sie als Trainer eine Methode, ein Tool, ein Trainings- oder Geschäftskonzept eines anderen Trainers oder Bildungsunternehmen nutzen möchten, so dürfen Sie dies nur mit dessen Einwilligung tun. Denn diese so genannten 'schöpferischen Leistungen' unterliegen dem Urheberrecht. Für die Nutzung schöpferischer Leistungen wird in der Regel ein urheberrechtlicher Nutzungsvertrag bzw. Lizenzvertrag geschlossen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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