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Grundsätzlich alle Firmen, die außenwirtschaftlich tätig
sind, sehen sich mit außen- und sicherheitspolitischen
Beschränkungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr
konfrontiert. Verstöße gegen exportkontrollrechtliche
Bestimmungen können massive Folgen für das Unternehmen
haben. Zudem haftet die/der Ausfuhrverantwortliche
in der Geschäftsleitung für Verstöße persönlich und trägt
damit ein hohes Risiko. Das betrifft Genehmigungspflichten,
Embargo-Bestimmungen und die Bestimmungen
zur Terrorismusbekämpfung. Von den Firmen muss jedes
Geschäft dementsprechend geprüft werden, und es muss
ein entsprechendes Regime im Unternehmen installiert
werden.
Termin: 27.09.2012
Ort: 28207 Bremen
Preis: 499,00 EUR (inkl. 0% MwSt.) KammerCard € 484,–
Kontakt: Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH
E-Mail: t.gebel@wisoak.de
Homepage: http://www.wisoak.de
Bildungsziele und ggfs. Abschluss:
Sie werden sich im Seminar ausführlich mit
den geltenden Bestimmungen und Neuerungen beschäftigen,
Methoden der Prüfung und Beantragung von Genehmigungen
kennenlernen, dies praktisch üben, und auch Hinweise erhalten,
wie diese Prozesse im Unternehmen organisiert werden können.
Inhalte:
- Grundbestandteile des Außenwirtschaftsund
Exportkontrollrechts
- Länderbezogene Embargolisten
- Dual-Use-Verordnung und weitere Exportkontrolllisten
- Praxis der Wareneinreihung
- Praktische Implementierung der Prüfpflichten
und Arbeitsabfolgen im Unternehmen
Methoden:
Vortrag, Erläuterung von Dokumenten und Fallbeispielen,
Checklisten
Seminarseite: http://www.wisoak.de
Seminarkennung: 60920