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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dies liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden.
Sie haben die Möglichkeit in diesem Seminar, die für betriebliche Datenschutzbeauftragte nach BDSG erforderliche Fachkunde zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz.
Termin: 17.07.2012 -19.07.2012
Ort: 83714 Miesbach
Preis: 1898,05 EUR (inkl. 19% MwSt.)
Kontakt: FFD Forum für Datenschutz
E-Mail: info@ffd-seminare.de
Homepage: http://www.ffd-seminare.de/?tid=30501
Inhalte:
- Neues Datenschutzrecht
> Einführung in das aktuelle Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz
> Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
> Rahmenbedingungen für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten
> Aus- und Weiterbildung und Arbeitsunterlagen
> Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
- IT-Basiswissen und Grundlagen der Datensicherheit
> Rechner und Rechnernetze
> Kommunikations- und Informationssysteme und -netze
> Der Schutz der Informationstechnik
Seminarseite: http://www.ffd-seminare.de
Seminarkennung: 12DS-IS.7M