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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen.
Termin: 09.07.2012 -13.07.2012
Ort: Timmendorfer Strand
Preis: 1303,05 EUR (inkl. 19% MwSt.)
Kontakt: Poko-Institut Münster
E-Mail: info@poko.de
Homepage: http://www.poko.de
Bildungsziele und ggfs. Abschluss:
Im Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz und die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Lage der Arbeitszeit aufgezeigt. Es werden Ihnen verschiedene Arbeitszeitmodelle vorgestellt, und Sie erfahren, wie Sie Ihre Gestaltungsspielräume – unter Beachtung von Gesetzen und Tarifverträgen – verantwortungsvoll nutzen können.
Inhalte:
Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
Tarifvertragliche Vorgaben
Arbeitszeitverringerung/-erhöhung nach dem TzBfG
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis
Seminarseite: http://www.poko.de
Seminarkennung: 0122AD12