Über Dienstverträge
In der Weiterbildungspraxis bildet der Dienstvertrag die typische Vertragsart, denn der Trainer kann zwar ein Bildungsangebot machen, er kann aber in aller Regel nicht dafür garantieren, dass dieses Angebot auch zum gewünschten Erfolg führt. Es sollte daher durch eine entsprechende Formulierung des Vertrags von vornherein der Eindruck vermieden werden, dass der Bildungsveranstalter oder der Trainer für den Erfolg ihrer Bildungsbemühungen einstehen wollen.
Durch einen Dienstvertrag verpflichtet sich der Dienstleister, zu Gunsten des Vertragspartners bestimmte Dienste zu verrichten. Das trifft sowohl auf das Training als auch auf die Beratung zu. Beides sind typische Dienstleistungen. Die eingegangene vertragliche Verpflichtung reicht dabei nicht so weit, dass auch ein bestimmter Erfolg, ein Ergebnis der Dienstleistung zugesagt wird.
Beispiel: Ein Seminarveranstalter sagt ein zweitägiges Training zu. Damit verpflichtet er sich nur, an zwei Tagen das vereinbarte Thema zu vermitteln. Er steht nicht dafür ein, dass die Teilnehmer den gebotenen Stoff verstehen, dass Sie das Seminar nutzbringend verwerten können, dass ihr Arbeitgeber einen wirtschaftlichen Vorteil davon hat oder das sonst ein Erfolg eintritt.
Mustervertrag über ein Unternehmensseminar
Ein Vertrag über ein firmeninternes Seminar sollte folgende Punkte umfassen:
- Vertragsgegenstand
- Leistungen des Veranstalters
- Urheberrecht
- Leistungen des Auftraggebers
- Vergütung
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Schlussklauseln
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage für einen Vertrag über ein Unternehmensseminar mit Entsendung des Trainers erarbeitet, den Sie hier abrufen können. Der Mustervertrag steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie ihn an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.
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