Die Gestaltung von Coachingverträgen
Coaching wird definiert als personenbezogene Beratung und Betreuung mit beruflichen und privaten Inhalten
- für eine Einzelperson oder für eine Gruppe von Personen, die in der Regel, aber nicht notwendigerweise, durch einen Funktionszusammenhang verbunden sind
- und durch einen Berater mit psychologischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie praktischen Erfahrungen.
Als Wesentlich wird beim Coaching angesehen, dass der Berater nicht selbst die Probleme seiner Klienten löst, sondern diese in die Lage versetzen soll, ihre Probleme selbst in den Griff zu kriegen. Daraus ergibt sich, dass der Coach für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie abgeben kann und dass der Vertrag, den er mit dem bzw. den Klienten schließt, ein Dienstvertrag ist.
Das sollte bei der Formulierung des Vertrages dadurch zum Ausdruck kommen, dass die Absichten, die der Klient mit dem Coaching verbindet, nur als allgemeine Zielstellungen formuliert werden, nicht aber als verbindliche Ergebnisse, die der Coach zu erreichen hat.
Coaching ist eine hoch qualifizierte Dienstleistung und hängt in besonderem Maß vom gegenseitigen Vertrauen sowie von der Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen des Coaches ab. Dies sind Dinge, die man schlecht in einem Vertrag fixieren kann und die man auch nicht einfordern kann, nur weil sie im Vertrag stehen.
Aus diesen Gründen werden Inhalte, Ziel und Zweck des Coaching im Vertrag in aller Regel nur kurz und allgemein dargestellt. Genau geregelt werden die Einzelheiten, also Ort und Zeit der Sitzungen, Honorar und Zahlungsweise sowie der Gesamtumfang des Coaching.
Mustervertrag über Gruppencoaching
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat einen Gruppencoaching-Mustervertrag ('Vertrag über Gruppencoaching mit dem Arbeitgeber des Klienten') erarbeitet, den Sie hier abrufen können. Der Mustervertrag steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie ihn an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.
zurück