Besonderheiten zu Vereinssatzungen
Damit der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird und eigene Rechtspersönlichkeit erlangt, sind notwendig:
- der Nachweis von mindestens sieben Gründungsmitgliedern,
- eine schriftliche Vereinssatzung, in der die Ziele des Vereins und einige grundlegende Formalien niedergelegt sind,
- eine notariell beglaubigte Erklärung über die Anmeldung des Vereins und
- ein Dokument über die Bestellung eines Vorstandes.
Neben diesen - leicht zu erbringenden - Voraussetzungen ist nichts weiter erforderlich, insbesondere muss keinerlei Kapital nachgewiesen werden.
Der Verein hat zwei Organe, Mitgliederversammlung und Vorstand:
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit Mehrheit über alle Belange des Vereins, einschließlich der Bestellung des Vorstandes. Die Vereinssatzung muss Regelungen über die Einberufung der Mitgliederversammlung enthalten. Insbesondere muss sie vorsehen, dass auch eine Minderheit der Mitglieder das Recht hat, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen, um ihre Anliegen zur Sprache zu bringen.
- Der Vorstand - der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann - führt die Entscheidungen der Mitgliederversammlung aus. Er führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Zahl der Mitglieder darf nicht unter drei sinken, sonst muss der Verein aufgelöst werden.
Ein Verein ist nach der gesetzlichen Definition gemeinnützig, wenn 'seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern' (§ 52 Absatz 1 Abgabenordnung). Das Gesetz erkennt eine Reihe von Vereinszwecken als gemeinnützig an (§ 52 Absatz 2 Abgabenordnung), darunter die Folgenden, die sich auch auf Bildungsträger und Bildungsveranstalter beziehen können:
- Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
- Die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports...
- Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes...
- Die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, ...
Vereine, die in diesem Sinne gemeinnützig sind, haben Anspruch auf Steuervergünstigungen.
Wenn der Verein in größerem Umfang Gelder umsetzt, so liegt es nahe, sein Finanzgebaren einer stärkeren Kontrolle durch die Mitglieder zu unterwerfen, als dies mit Hilfe einer 'normalen' Satzung für gemeinnützige Vereine möglich ist. Das gilt umso mehr, wenn ihm diese Gelder von seinen Mitgliedern zufließen.
Mustervorlage für die Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage für die Satzung eines gemeinnützigen Vereins anhand eines Beispiels erarbeitet. Die Mustervorlage liegt im MS-Word-Format vor, so dass Sie sie problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.
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