Die Vertragsarten bei Outdoor-Trainings und Reisen
Ein Vertrag über ein Outdoor-Training ist ein Dienstvertrag, d.h. der Dienstleister verpflichtet sich, bestimmte Dienste zu Gunsten des Vertragspartners zu verrichten. Von einem üblichen Seminar-Vertrag unterscheidet sich jedoch ein Vertrag über ein Outdoor-Training im Punkt des - höheren - Haftungrisikos.
Wenn Trainings in Form einer Studienreise durchgeführt oder sonst mit einer Reise verbunden werden sollen, liegt nicht mehr ein Dienstvertrag vor, sondern ein sogenannter Werkvertrag.
Ein Werkvertrag beinhaltet die Verpflichtung, ein bestimmtes Werk herzustellen oder einen anderen vertraglich festgelegten Erfolg herbeizuführen. Dieser Erfolg ist das Entscheidende, denn der Werkvertrag ist erst dann korrekt erfüllt, wenn der Erfolg herbeigeführt wurde.
Wieder anders ist die rechtliche Situation, wenn der Veranstalter die Reise nur vermittelt, also nicht selbst als Reiseveranstalter auftritt. Dann liegt ein Dienstverhältnis oder ein Auftragsverhältnis vor, je nachdem, ob der Veranstalter sich die Vermittlung bezahlen lässt oder nicht.
Generell gilt: Vereinbarungen über Outdoor-Trainings mit Reisen und Studienreisen beinhalten eine Gesamtheit von Reiseleistungen und sind damit Reiseverträge im gesetzlichen Sinne (§651a Absatz 1 BGB). Wer eine solche Maßnahme anbietet, ist Reiseveranstalter und hat die im Gesetz festgelegten Verpflichtungen zu beachten.
Vier Mustervorlagen für Outdoor-Trainingsverträge
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat die wichtigsten Verträge über Reisen und Outdoor-Trainings in Form von Vertragsmustern bzw. -vorlagen erarbeitet:
- Vertrag über ein Outdoor-Training
- Vertrag über eine Studienreise
- Vertrag über einen Segeltörn
- Vertrag über die Vermittlung eines Outdoor Training oder einer Reise
Wir stellen Ihnen diese Verträge im MS-Word-Format, so dass Sie sie problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.
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