Über Verträge mit freien Mitarbeitern
Die freie Mitarbeit ist das Gegenstück zum festen Arbeitsverhältnis:
- Der freie Mitarbeiter ist nicht in die Betriebsabläufe seines Auftraggebers eingegliedert.
- Er arbeitet, was die inhaltliche Gestaltung seiner Tätigkeit angeht, frei von Weisungen.
- Er wird, sofern nicht besondere Abmachungen getroffen wurden, nicht nach Zeit, sondern nur nach den tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlt.
Der Trainer erbringt als freier Mitarbeiter eine Dienstleistung. Er schließt in der Wortwahl des Gesetzes einen Dienstvertrag ab, keinen Werkvertrag, der auf die Erzielung eines bestimmten Erfolges abzielt, denn der Trainer will nicht zusagen, dass die Teilnehmer den Seminarstoff verstehen und anwenden können. Das kann er nicht, weil dieser Erfolg nicht nur von ihm abhängt. Der Trainer will vielmehr nur zusagen, dass er die vertraglich vereinbarten Dienste ordnungsgemäß erbringen wird. Diese Zielrichtung des Vertrages muss in seiner Formulierung eindeutig zum Ausdruck kommen.
Der Vertrag muss weiterhin die zu erbringende Leistung und die Gegenleistung so genau benennen, dass sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten eingeklagt und im Wege der Zwangsvollstreckung letztlich durchgesetzt werden können.
Mustervorlage für einen Honorarvertrag bei Drittmittelfinanzierung
Ein Honorarvertrag mit einem freiberuflichen Dozenten über eine Weiterbildungsmaßnahme bei Drittmittelfinanzierung sollte folgende Punkte umfassen:
- Vertragsgegenstand
Durchführung
Honorar
Selbstständige Tätigkeit
Konkurrenzklauseln
Rücktritt vom Vertrag
Schlussklauseln
Wie Sie einen Honorarvertrag mit einem freiberuflichen Dozenten über eine Weiterbildungsmaßnahme gestalten können, zeigt unsere Mustervorlage, die der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert erarbeitet hat. Sie können den Mustervertrag als Word-Datei herunterladen und anschließend problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten.
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