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Fernunterrichtsvertrag

Fernunterrichtsvertrag

Beim Fernunterrichtsvertrag gelten besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Unterrichtsteilnehmers. Fernunterricht im Sinne der gesetzlichen Definition liegt vor, wenn 'der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen'.


Preis: 9,00 EUR
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Widerruf eines Fernunterrichtsvertrages

Ein Fernunterrichtsvertrag kann vom Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der ersten Lieferung des Lehrmaterials schriftlich widerrufen werden . Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Im Fall des Widerrufs muss der Veranstalter bereits erhaltene Zahlungen erstatten. Der Teilnehmer muss die ihm überlassenen Sachen zurückgeben. Kann er das nicht oder sind die Sachen beschädigt, muss er Wertersatz leisten. Die Vorteile, die der Teilnehmer aus der Benutzung dieser Sachen oder aus bereits geleistetem Unterricht hat, werden nicht vergütet.

Die Zweiwochenfrist für den Widerruf beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Urkunde ausgehändigt hat, die alle wesentlichen Einzelheiten des Fernunterrichtsvertrages enthält. Sie endet allerdings in jedem Fall sechs Monate nach Eingang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Endet der Fernunterricht früher, so endet die Widerrufsfrist mit der endgültigen beiderseitigen Erfüllung des Vertrages.


Kündigung eines Fernunterrichtsvertrages

Der Fernunterrichtsvertrag ist für den Teilnehmer grundsätzlich kündbar. Die Kündigung ist erstmals zum Ende des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen zulässig. Danach kann der Teilnehmer jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein und braucht nicht begründet zu werden .

Kündigt der Teilnehmer, so braucht er nur den Teil des Unterrichts zu bezahlen, der bis zum Wirksamwerden der Kündigung, also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat .

Es ist zu beachten, dass diese besondere gesetzliche Kündigungsmöglichkeit nur für den Teilnehmer besteht, nicht für den Veranstalter. Dieser ist an die vereinbarte Laufzeit des Fernunterrichtsvertrages gebunden. Er kann, wie auch der Teilnehmer, außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wenn also wegen bestimmter Umstände das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.


Mustervorlage für einen Fernunterrichtsvertrag

Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage für einen Fernunterrichtsvertrag für Sie erarbeitet. Die Mustervorlage steht im MS-Word-Format zur Verfügung, so dass Sie sie problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.


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