Besonderheiten bei Coachingverträgen
Coaching wird definiert als personenbezogene Beratung und Betreuung mit beruflichen und privaten Inhalten
- für eine Einzelperson oder für eine Gruppe von Personen, die in der Regel, aber nicht notwendigerweise, durch einen Funktionszusammenhang verbunden sind
- und durch einen Berater mit psychologischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie praktischen Erfahrungen.
Als Wesentlich wird beim Coaching angesehen, dass der Berater nicht selbst die Probleme seiner Klienten löst, sondern diese in die Lage versetzen soll, ihre Probleme selbst in den Griff zu kriegen.
Daraus ergibt sich, dass der Coach für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie abgeben kann und dass der Vertrag, den er mit dem bzw. den Klienten schließt, ein Dienstvertrag ist.
Dienstvertrag:
Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, zu Gunsten des Vertragspartners bestimmte Dienste zu verrichten. Das trifft sowohl auf das Training als auch auf die Beratung zu. Beides sind typische Dienstleistungen. Die eingegangene vertragliche Verpflichtung reicht dabei nicht so weit, dass auch ein bestimmter Erfolg, ein Ergebnis der Dienstleistung zugesagt wird.
Bei der Formulierung eines Coachingvertrages sollte zum Ausdruck kommen, dass die Absichten, die der Klient mit dem Coaching verbindet, nur allgemeine Zielstellungen darstellen, nicht aber verbindliche Ergebnisse, die der Coach zu erreichen hat.
Coaching ist eine hoch qualifizierte Dienstleistung und hängt in besonderem Maß vom gegenseitigen Vertrauen sowie von der Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen des Coaches ab. Dies sind Dinge, die man schlecht in einem Vertrag fixieren kann und die man auch nicht einfordern kann, nur weil sie im Vertrag stehen.
Aus diesen Gründen werden Inhalte, Ziel und Zweck des Coaching im Vertrag in aller Regel nur kurz und allgemein dargestellt. Genau geregelt werden die Einzelheiten, also
- Ort und Zeit der Sitzungen,
- Honorar und Zahlungsweise
- sowie der Gesamtumfang des Coaching.
Mustervorlagen für Coachingverträge
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat die wichtigsten Coachingverträge in Form von Vertragsmustern bzw. -vorlagen erarbeitet:
- Vertrag über ein Einzelcoaching
- Vertrag eines Beratungsunternehmens über Einzelcoaching
- Vertrag über Coaching mit dem Arbeitgeber eines Klienten
- Vertrag über Gruppencoaching mit dem Arbeitgeber des Klienten
Wir stellen Ihnen diese Verträge im MS-Word-Format im Paket zum Abruf bereit. Sie können die Musterverträge per Mausklick herunterladen und anschließend problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten.
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