Über die Gestaltung von Teilnehmerverträgen
Seminare und andere kurzzeitige Bildungsveranstaltungen werden in der Regel öffentlich oder gegenüber einem definierten Interessentenkreis ausgeschrieben. Der Vertrag über die Teilnahme an dieser Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass ein Interessent seinen Willen an der Teilnahme erklärt und der Veranstalter diese Erklärung bestätigt. Dementsprechend bestehen solche Verträge in der Praxis nicht aus einer einzigen Vertragsurkunde, sondern aus mehreren Teilen, nämlich der Ausschreibung, den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters, der Anmeldeerklärung des Interessenten und der Anmeldebestätigung.
Bei einem Vertrag, der aus mehreren Teilen zusammengesetzt ist, muss besonders sorgfältig darauf geachtet werden, dass alles, was für den Vertrag wesentlich ist, und alles, was von den Vertragsparteien oder auch nur von einer Vertragspartei für wichtig angesehen wird, im Vertrag enthalten und zweifelsfrei geregelt ist. Die einzelnen Vertragsteile dürfen sich nicht widersprechen. Bei Regelungslücken und Widersprüchen besteht die Gefahr, dass der ganze Vertrag ungültig ist.
Geregelt werden müssen zunächst - wie bei jedem Vertrag - Leistung und Gegenleistung. Die vom Veranstalter gebotene Leistung besteht darin, dass er die Teilnahme an einer Veranstaltung ermöglicht, die im Vertrag so genau benannt werden muss, dass kein Missverständnis entstehen kann. Dazu genügte es, wenn auf eine - hinreichend aussagekräftige - Ausschreibung, ein Seminarangebot oder Ähnliches Bezug genommen wird. Sollen zusätzliche Leistungen angeboten werden, wie Seminarunterlagen, Internet-Angebote oder sonstiges, so muss auch dies im Vertrag erwähnt werden.
Darüber hinaus kann es im Einzelfall erforderlich sein, die folgenden Punkte in den Vertrag aufzunehmen:
- Besondere Anforderungen (z.B. Vorkenntnisse oder formale Voraussetzungen wie etwa Qualifikations- oder Gesundheitsnachweise)
- Mitwirkungspflichten der Teilnehmer (z.B. Anfertigung von Übungsarbeiten oder Tragen der Ausrüstung beim Outdoor Trainin)
- Nachträgliche Vertragsänderungen (z.B. einzelne Vertragskonditionen, wie etwa Zeit und Ort der Veranstaltung oder den Einsatz eines bestimmten Dozenten)
- Stornierung (z.B. wenn sich bis zu einem bestimmten Termin nicht genügend Teilnehmer anmelden oder wenn andere wichtige Gründe wie die plötzliche Erkrankung des Dozenten)
- Seminarunterlagen
- Anreise, Unterkunft und Verpflegung
Mustervorlage: Ausführlicher Vertrag über ein Tagesseminar
Eine Mustervorlage für einen ausführlichen Vertrag über ein Tagesseminar können Sie hier als Word-Datei downloaden.
zurück