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AGB für Berater

AGB für Berater

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragskonditionen, die ein Vertragspartner dem anderen vorlegt, um bestimmte Dinge, auf die er Wert legt, schon vorab zu regeln. Das ist im Grundsatz zulässig und auch weit verbreitet. Wenn AGB-Klauseln aber den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind diese unwirksam. Wie zulässige AGB-Klauseln für Berater aussehen können, zeigt die Mustervorlage von managerSeminare.


Preis: 9,00 EUR
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Unwirksamkeit von AGB-Klauseln

Wenn man die Frage klären will, ob bestimmte Formulierungen in den AGB unangemessen und damit unwirksam sind oder nicht, muss man zunächst unterscheiden, ob die betreffende Klausel gegenüber einem Verbraucher oder gegenüber einem geschäftlich - gewerblich oder freiberuflich - tätigen Vertragspartner verwendet wird.

Verbraucher werden vom Gesetz stärker geschützt. Das Gesetz enthält eine Liste von Klauseln, die gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen (§308 und §309 BGB). Werden solche Klauseln dennoch vereinbart, sind sie unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben verstoßen und eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellen.

Das bedeutet, dass es eine Reihe von AGB-Klauseln gibt, die gegenüber Geschäftskunden gültig, gegenüber Endverbrauchern aber unwirksam sind.

Wenn eine AGB-Klausel den Vertragspartner in unangemessener Weise benachteiligt, so ist nur die betreffende Klausel unwirksam - der geschlossene Vertrag bleibt im Übrigen gültig. Wenn die Parteien in ihren Vertrag keine salvatorische Klausel aufgenommen haben, tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel die jeweilige gesetzliche Regelung. Fehlt eine solche, so gilt das als vereinbart, was die Vertragsparteien bei verständiger Würdigung aller Umstände und bei ausgewogener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart hätten.


Mustervorlage 'AGB für Berater'

Die in folgender Mustervorlage aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Berater sind solche der Auftragnehmer. Sie begünstigen im Rahmen der Angemessenheit und des gesetzlich Zulässigen die Auftragnehmer. Es sollten keine weiteren für die Auftragnehmer günstigen Klauseln eingefügt werden, weil dadurch die Grenze des Angemessenen überschritten werden könnte. Dies hätte im Fall eines Rechtsstreits zur Folge, dass das Gericht Teile der AGB für unwirksam erklärt.

Die Mustervorlage 'AGB für Berater', die Sie hier abrufen können, wurde von dem auf Weiterbildungsfragen spezialisierten Rechtsanwalt Hans Olbert erarbeitet. Die Mustervorlage steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie sie an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.


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