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Supervision

Supervision

Supervision ist eine Beratungsform, bei der berufliche Aufgaben, Themen und Probleme erörtert werden. Die Beratung erfolgt dabei durch einen externen Supervisor. Dieser hilft einem einzelnen Klienten oder einer Gruppe durch sein unvoreingenommenes wie professionelles Feedback, persönliche Einstellungen und Handlungsweisen zu reflektieren. Zentrale Ziele sind die Verbesserung des Kommunikationsverhaltens sowie Klarheit über das eigene berufliche Rollenverständnis...


Supervision

In der Sozialarbeit kann die Supervision auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts bilden sich in Nordamerika gemeinnützige Wohlfahrtsorganisationen, die zur Anleitung, Führung und Beratung ihrer ehrenamtlichen Helfer spezielle Mitarbeiter einsetzen. 1911 findet in den USA eine erste Qualifizierung in Supervision statt.

In den 30er Jahren stellen vornehmlich emigrierte europäische Sozialwissenschaftler ihr Know-how der Aus- und Weiterbildung von Sozialarbeitern zur Verfügung. Supervision wird zum festen Bestandteil praktischer Sozialarbeit.

An deutschen Fachhochschulen erhält die Supervision in den 50er und 60er Jahren Einzug in Ausbildung und Praxis der sozialen Berufe. Seit 1974 existiert an der Gesamthochschule Kassel ein eigener Studiengang zum Diplom-Supervisor. Darüber hinaus bieten rund zwei Dutzend Institute spezifische Zusatzausbildungen an.

1989 konstituiert sich mit der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv) ein eigener Berufs- und Fachverband, in dem gegenwärtig ca. 3.000 Supervisoren organisiert sind.

Von der Beziehungsarbeit zur Organisationsentwicklung:

Inzwischen gewinnt die Supervision auch in Unternehmen als Instrument der Personal- und Organisationsentwicklung an Bedeutung. So kann ein neu zusammen gestelltes Arbeitsteam sinnvoll unterstützt oder eine Führungskraft bei der Übernahme einer neuen Funktion gestärkt werden.

Der strukturelle Wandel eines Betriebes oder einer Organisation wird durch Supervisoren reflektierend begleitet. Die Mitarbeiter einer Verkaufsabteilung können bei ihrer Arbeit mit schwierigen Kunden oder Klienten entlastet werden und erweitern mit Hilfe des Supervisors ihre Handlungskompetenz.

Kurz: Überall dort, wo es um die Verbesserung von Arbeitsprozessen geht, und die professionelle Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehung über Erfolg und Misserfolg einer Organisation entscheidet, finden Supervisoren ihr Einsatzfeld.

Supervision schafft Reflexionsräume und ermöglicht ein vertieftes Verstehen beruflicher Realität, indem sie eine Situation aus verschiedenen Blickwinkeln und Dimensionen analysiert und erörtert. Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Klienten im Bereich der Kooperationsfähigkeit, bei der Übernahme einer beruflichen Rolle, bei der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen sowie der Änderung von betrieblichen und institutionellen Arbeitsstrukturen.

Mangelhafte fachliche Qualifikation, unangemessene Strukturen oder fehlende Führungsprofile in einer Organisation können mittels Supervision allerdings nicht kompensiert werden. Sie trägt aber dazu bei, dass Einzelne, Arbeitsteams oder Organisationen und Betriebe ihre Aufgaben besser und mit größerer Zufriedenheit und Effizienz erfüllen.

Umfangreiches Methodenrepertoire:

Supervision instruiert oder schult nicht, sondern erhebt, analysiert und erörtert berufliche Situationen im intensiven Gespräch mit den Klienten. Der Supervisor kann Probleme nur mit aktiver Unterstützung der Teilnehmer bearbeiten und lösen. Hierzu bedient er sich unterschiedlicher sozialwissenschaftlicher, soziologischer oder psychologischer Verfahren.

Im Rahmen dieser Verfahren - etwa der Gruppendynamik, der Psychoanalyse, der System- oder der Kommunikationstheorie - setzen Supervisoren unterschiedliche Methoden und Übungen ein, um die vereinbarten Ziele einer Supervision zu erreichen. Dies können je nach Situation Rollen- oder Planspiele, Visualisierungstechniken, Soziogramme oder Aufstellungen sein.

Zudem entscheidet der Supervisor über Setting, Personenkreis und Art und Weise der Maßnahme. Supervidiert werden können je nach Aufgabenstellung und Zielsetzung Einzelpersonen ebenso wie Gruppen oder ganze Organisationen. Häufig ist auch ein Nebeneinander von Einzel- und Organisationssupervision zweckmäßig.

Das Selbstverständnis der Supervision:

Supervision ist durch ihre Tradition, ihre ständige fachliche Weiterentwicklung und ihre Auseinandersetzung mit der Realität der Arbeitswelt bestimmten Werten verpflichtet. Sie will dazu beitragen, dass Menschen ihre Arbeitsbeziehungen mit gestalten können, dass Organisationen und Betriebe offen bleiben für einen partnerschaftlichen Dialog über die Ziele und die Art und Weise gemeinsamer Arbeit.

Der sorgsame Umgang mit Abhängigkeiten sowie Macht und Einfluss und eine nicht-parteiliche Haltung bei der Lösung von Konflikten gelten für Supervisoren als selbstverständlich. Deren Arbeit kann nicht intrumentalisiert werden, um problematische Eigeninteressen in einem Betrieb - etwa die versteckte Durchsetzung von Entlassungen oder die Demontage einer Führungskraft - gegen andere Parteien in einer Organisation zu unterstützen. Gleichwohl ist ein Supervisor zur kritischen Loyalität gegenüber seinem Auftraggeber verpflichtet.

Supervisoren arbeiten auf der Grundlage eines Kontraktes. Neben der schriftlichen Formulierung eines Vertrages über die Dienstleistung Supervision verweist dieser Begriff auf die Pflicht des Supervisors, ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit all denjenigen herzustellen, die an der Supervision in unterschiedlicher Weise beteiligt sind (z.B. als Auftraggeber und/oder Nutznießer der Supervision). Darüber hinaus regelt der Kontrakt Ziel, Verfahren und Dauer einer Supervision, trifft Aussagen zum Vertrauensschutz, zu Arbeitsmodalitäten, Zahlungsverpflichtungen und anderen vertragsüblichen Positionen.

Langjährige Ausbildung zum Supervisor:

Entgegen den zahllosen vergeblichen Bemühungen in der Weiterbildungsbranche ist es der DGSv gelungen, Qualitäts- und Qualifikationsstandards für Supervision zu etablieren. Wer als Supervisor arbeitet, hat in der Regel eine Ausbildung von sieben bis zehn Jahren hinter sich. Neben dem erfolgreichen Abschluss eines sozial- oder geisteswissenschaftlichen Studiums, muss er eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung sowie die Teilnahme an mindestens 30 Supervisionssitzungen sowie Fortbildungen von mindestens 400 Unterrichtsstunden nachweisen.

Daran schließt sich die eigentliche Supervisionsausbildung an, die nochmals 500 Seminarstunden über eine Dauer von zwei Jahren umfasst. In dieser Zeit müssen außerdem mindestens drei Supervisionsprozesse selbstständig durchgeführt und 35 Lehrsupervisionen besucht werden.


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