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Der Beratungsvertrag ist in seiner Grundstruktur ein typischer Dienstvertrag, denn Gegenstand des Vertrages ist nur die Beratung, niemals aber die Erreichung des vom Auftraggeber vorgestellten wirtschaftlichen Erfolges der Beratung.
Der Beratungsvertrag kann nur dadurch Elemente des Werkvertrages enthalten, dass die Vorlage eines schriftlichen Gutachtens oder Beratungsberichtes und damit die Erstellung eines bestimmten Werks vereinbart wird.
Folgende Punkte sollte ein Vertrag über eine Outplacement-Beratung enthalten:
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage über eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Outplacement-Beratung) erarbeitet. Den Mustervertrag können Sie hier abrufen. Er steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie ihn an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.