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Vertrag über ein Einzelcoaching

Vertrag über ein Einzelcoaching

Wer Coaching anbietet, kann für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie, sondern nur allgemeine Zielvorstellungen abgeben. Entsprechend können Inhalte, Ziel und Zweck des Coachings im Vertrag nur kurz und allgemein fixiert werden. Nie fehlen dürfen hingegen Einzelheiten wie Ort und Zeit der Sitzungen, Honorar oder der Gesamtumfang des Coachings.

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Die Gestaltung von Coachingverträgen

'Coaching' wird definiert als

  • personenbezogene Beratung und Betreuung mit beruflichen und privaten Inhalten
  • für eine Einzelperson oder für eine Gruppe von Personen, die in der Regel, aber nicht notwendigerweise, durch einen Funktionszusammenhang verbunden sind
  • durch einen Berater mit psychologischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie praktischen Erfahrungen.

Als wesentlich wird beim Coaching angesehen, dass der Berater nicht selbst die Probleme seiner Klienten lösen, sondern sondern sie in die Lage versetzen soll, die Probleme selbst zu lösen. Daraus ergibt sich, dass der Coach für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie abgeben kann und dass der Vertrag, den er mit dem bzw. mit den Klienten schließt, ein Dienstvertrag ist. Das sollte bei der Formulierung des Vertrages dadurch zum Ausdruck kommen, dass die Absichten, die der Klient mit dem Coaching verbindet, nur als allgemeine Zielstellungen formuliert werden, nicht aber als verbindliche Ergebnisse, die der Coach zu erreichen hat.

Coaching ist eine hoch qualifizierte Dienstleistung und hängt in besonderem Maß vom gegenseitigen Vertrauen sowie von der Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen des Coachs ab. Dies sind Dinge, die man schlecht in einem Vertrag fixieren kann und die man auch nicht einfordern kann, nur weil sie in einem Vertrag stehen.


Mustervertrag über ein Einzelcoaching

Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat einen Mustervertrag über ein Einzelcoaching erarbeitet, den Sie hier abrufen können. Der Mustervertrag steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie ihn an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.


Quelle: Trainingsverträge - Beratungsverträge
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