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Mit Lehrmaterialien können einerseits Ausrüstungsgegenstände gemeint sein, wie Möbel, Geräte oder Schreibutensilien, andererseits aber auch Konzepte, Skripte, grafische Darstellungen, Berechnungen oder EDV-Programme, also schöpferische Leistungen.
In Verträgen, die die Erbringung einer geistigen Leistung zum Gegenstand haben, müssen nicht nur, wie in anderen Verträgen auch
Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat die wichtigsten Verträge über die Erstellung von Lehrmaterialien und die Überlassung von Lizenzen in Form von Vertragsmustern bzw. -vorlagen erarbeitet. Unser Paket umfasst folgende Vorlagen: