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Satzung eines Vereins

Satzung eines Vereins

Trainer schließen sich häufig zusammen, um ihre Leistungen im Verbund oder mindestens aufeinander abgestimmt zu erbringen. Soll ein Zusammenschluss in verbindlicher Form vertraglich geregelt werden, so hält das Gesetz dafür bestimmte, vorgegebene Formen bereit, wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - oder den eingetragenen Verein (e.V.). Grundlage dieser Zusammenschlüsse ist jeweils ein Vertrag, der den gesetzlichen Vorgaben genügen muss.

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Trainieren im Verein?

Der Verein ist ein Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen ideellen Zwecks; Zusammenschlüsse, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, können nicht als Verein eingetragen werden. Ein wirtschaftlicher Zweck liegt vor, wenn der Verein

  • darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erzielen,
  • faktisch Gewinne erzielt,
  • wie ein Wirtschaftsunternehmen am Markt auftritt, d.h., wenn er Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die typischerweise von gewinnorientierten Unternehmen angeboten werden, und zwar auch dann, wenn er seine Leistungen nur zur Versorgung der eigenen Mitglieder erbringt,
  • einen Kosten deckenden Geschäftsbetrieb unterhält und dieser sich als ausschließliche Aktivität des Vereins darstellt.

Der Verein bietet einerseits ähnliche Flexibilität wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, denn der Eintritt und Austritt neuer Mitglieder und damit praktisch auch der Austausch der Mitgliedschaft sind unkompliziert möglich. Andererseits hat er gegenüber der GbR den großen Vorteil, dass die Mitglieder nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins haften, denn die Haftung ist wie bei der GmbH geregelt: Der Verein haftet für seine Schulden mit dem gesamten Vereinsvermögen; Vorstand und Mitglieder haften nur in den bei der GmbH beschriebenen Ausnahmefällen, in der Regel sind sie also von der Haftung für die Schulden des Vereins freigestellt.


Besonderheiten zu Vereinssatzungen

Damit der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird und eigene Rechtspersönlichkeit erlangt, sind notwendig:

  • der Nachweis von mindestens sieben Gründungsmitgliedern,
  • eine schriftliche Vereinssatzung, in der die Ziele des Vereins und einige grundlegende Formalien niedergelegt sind,
  • eine notariell beglaubigte Erklärung über die Anmeldung des Vereins und
  • ein Dokument über die Bestellung eines Vorstandes.

Neben diesen - leicht zu erbringenden - Voraussetzungen ist nichts weiter erforderlich, insbesondere muss keinerlei Kapital nachgewiesen werden.

Der Verein hat zwei Organe, Mitgliederversammlung und Vorstand:
  • Die Mitgliederversammlung beschließt mit Mehrheit über alle Belange des Vereins, einschließlich der Bestellung des Vorstandes. Die Vereinssatzung muss Regelungen über die Einberufung der Mitgliederversammlung enthalten. Insbesondere muss sie vorsehen, dass auch eine Minderheit der Mitglieder das Recht hat, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen, um ihre Anliegen zur Sprache zu bringen.

  • Der Vorstand - der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann - führt die Entscheidungen der Mitgliederversammlung aus. Er führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Zahl der Mitglieder darf nicht unter drei sinken, sonst muss der Verein aufgelöst werden.

Ein Verein ist nach der gesetzlichen Definition gemeinnützig, wenn 'seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern' (§ 52 Absatz 1 Abgabenordnung). Das Gesetz erkennt eine Reihe von Vereinszwecken als gemeinnützig an (§ 52 Absatz 2 Abgabenordnung), darunter die Folgenden, die sich auch auf Bildungsträger und Bildungsveranstalter beziehen können:
  • Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
  • Die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports...
  • Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes...
  • Die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, ...

Vereine, die in diesem Sinne gemeinnützig sind, haben Anspruch auf Steuervergünstigungen.

Wenn der Verein in größerem Umfang Gelder umsetzt, so liegt es nahe, sein Finanzgebaren einer stärkeren Kontrolle durch die Mitglieder zu unterwerfen, als dies mit Hilfe einer 'normalen' Satzung für gemeinnützige Vereine möglich ist. Das gilt umso mehr, wenn ihm diese Gelder von seinen Mitgliedern zufließen.


Mustervorlage für eine Vereinssatzung

Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage für die Satzung eines Vereins anhand eines Beispiels erarbeite. Die Mustervorlage liegt im MS-Word-Format vor, so dass Sie sie problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.


Quelle: Trainingsverträge - Beratungsverträge
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