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Partnerschaftsvertrag

Partnerschaftsvertrag

Trainer und Berater schließen sich häufig zusammen, um ihre Leistungen im Verbund oder aufeinander abgestimmt zu erbringen. Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen. Freiberufler sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers keine Gewerbetreibenden. Wie ein Partnerschaftsvertrag gestaltet werden soll und welche Besonderheiten beachtet werden sollten, zeigt unser Mustervertrag.

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Besonderheiten bei Partnerschaftsverträgen

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Freiberufler sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers keine Gewerbetreibenden. Die gesetzliche Definition für die freien Berufe lautet:

'Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt'.

Das Gesetz zählt beispielhaft freie Berufe auf und nennt unter anderem Diplom-Psychologen, beratende Volks- und Betriebswirte, hauptberufliche Sachverständige, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer und Erzieher. Aus dieser Aufzählung ist ersichtlich, dass Trainer, Dozenten und andere Unterrichtende im weitesten Sinne ebenso wie Berater zu den Freiberuflern zählen, wenn sie 'Dienstleistungen höherer Art' erbringen.

Wer solche höheren Dienste nicht erbringt, zählt dementsprechend nicht zu den Freiberuflern. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Im Bereich der Persönlichkeitswicklung (Stress- und Konfliktbewältigung, Kommunikation, Selbstmotivation, Ideenfindungstechniken) ist die Abgrenzung besonders schwierig. Hier muss man sich an die Faustregel halten: Steht das Training auf einer wissenschaftlichen Grundlage und erfordert es einen psychologisch oder pädagogisch ausgebildeten Trainer, so ist es freiberufliche Tätigkeit, andernfalls ist es ein Gewerbe.

Für den Namen der Partnerschaft stellt der Gesetzgeber die folgenden Anforderungen auf: Er muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz 'und Partner' oder 'Partnerschaft' sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Dabei ist darauf zu achten, dass exakt die Berufe bzw. Tätigkeiten angegeben werden, die in der Partnerschaft ausgeübt werden sollen. Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden.

Für die Haftung der Partnerschaft gilt eine besondere Regelung: Für Zahlungsverpflichtungen aus dem Geschäftsablauf der Partnerschaft, etwa für den Ankauf von Büromaterial, haftet die Partnerschaft zusammen mit allen Partnern solidarisch. Für Schadensersatzforderungen aus Haftungsfällen haften nur die Partnerschaft und diejenigen Partner, die mit dem betreffenden Auftrag befasst sind, ebenfalls solidarisch.


Mustervertrag: Partnerschaftsvertrag

Der auf Weiterbildungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Hans Olbert hat eine Mustervorlage für einen Partnerschaftsvertrag erarbeitet. Den Mustervertrag können Sie hier abrufen können. Er steht Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, so dass Sie ihn an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten können.


Quelle: Trainingsverträge - Beratungsverträge
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