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Joints im Job?

Seit dem 1. April 2024 darf Cannabis in Deutschland legal konsumiert werden. Das scheint auch bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern Fragen aufgeworfen zu haben, zu deren Klärung jüngst die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp auf den Plan getreten ist. Grundsätzlich sei der Konsum von legalen Betäubungsmitteln – also auch von Cannabis – am Arbeitsplatz mit Ausnahme bestimmter Berufe wie Pilot oder Busfahrer erlaubt, sofern er die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, teilen die Arbeitsrechtler via Pressemitteilung mit.

Kiffen während der Arbeitszeit? Was erlaubt ist, muss noch nicht sinnvoll sein, meinen die Arbeitsrechtler der Kanzlei Wittig Ünalp. iStock, OlegMalyshev

Allerdings müssten Arbeitnehmende „ihre ungetrübte Arbeitskraft erbringen können“. Ist dies nicht der Fall, begehen Kiffer eine Pflichtverletzung, die zur Abmahnung oder Kündigung führen kann. „Kiffen während der Arbeitszeit ist also generell keine gute Idee“, so Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Wittig Ünalp. Mandanten empfehle man daher, bestimmte Regeln für den Konsum von Betäubungsmitteln am Arbeitsplatz aufzustellen und Sanktionen festzulegen. Denn auch wenn der Cannabiskonsum generell erlaubt sei, dürften ihn Unternehmen via Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarung unterbinden. Auch ein generelles Verbot von Rauschmitteln auf dem Betriebsgelände sei möglich. Schließlich sei, so Arbeitsrechtler Wigger, „nicht alles, was legal ist, auch sinnvoll“.

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